Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden ab dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Dazu zählen:
- Kinder unte...