Bürgerstiftung

Mehr als 25 Bürgerinnen und Bürger, die bürgerliche Gemeinde, die Kirchengemeinden, ein Verein und mehrere Unternehmen hatten sich im Jahre 2008 als Stifter betätigt und dafür gesorgt, dass sich  die Bürgerstiftung für Münster gründen konnte.

Ziel der Stiftung ist es, in Münster und der Region geeignete Projekte in den Bereichen

  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege,
  • Natur- und Umweltschutz,
  • Bildung, Wissenschaft und Forschung,
  • Heimatkunde und Heimatpflege,

selbst durchzuführen oder zu fördern.

Seit der Gründung ist der der Stiftungsstock der “Bürgerstiftung für Münster” durch Zustiftungen inzwischen auf 73.350 Euro (Stand 31.12.2017) angewachsen. Sie konnte ben seit ihrem Bestehen mehr als 20.000 Euro ausschütten und damit zahlreiche Projekte unterstützen.” Zur Finanzierung von Projekten stehen jedoch nur die Erträge aus dem Stiftungskapital oder Spenden zur Verfügung. Daher ist es ein ständige Aufgabe, den Kapitalstock weiter aufzubauen oder zu Spenden aufzurufen, damit die Stiftung ihren in der Stiftungssatzung gestellten Aufgaben nachkommen kann. So soll auch der Reinerlös aus dem Verkauf des aufgelegten Kunstkalenders künftigen Projekten der Bürgerstiftung für Münster zu Gute kommen.

Organe der Bürgerstiftung

Stiftungsbeirat

Nach § 10,2 der Stiftungssatzung werden alle Stifter ab einem Stiftungsbetrag von 1.000 EURO (bei Eheleuten 1.500 EURO) Mitglied des Stiftungsbeirates. Aktuell hat der Stiftungsbeirat 25 Mitglieder.  Vorsitzender des Stiftungsbeirates ist der Bürgermeister, stellvertretender Vorsitzender Kai Herd. Der Stiftungsbeirat wählt die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und bestimmt über die Vergabe von Stiftungsmitteln.

Stiftungsvorstand  

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und der verwaltet das Stiftungsvermögen. Dem Vorstand gehören an:
Günter Willmann Tel.: 06071 / 32833,
Joachim Müller Tel.: 06071 / 36390,
Günter Huther Tel.: 06071 / 33224.

Wie kann man Stifter werden?

Das geht ganz einfach mit einer Überweisung und der Angabe „Zustiftung“ oder “Spende” im Verwendungszweck auf eines der Konten der Bürgerstiftung für Münster, entweder bei der Sparkasse Dieburg, IBAN DE21 5085 2651 0132 1062 61, BIC HALADEF1DIE oder bei der Vereinigten Volksbank Maingau, IBAN DE25 5056 1315 0006 9287 30, BIC: GENODE51OBH.

Das sollte man noch wissen:

Mit dem Bescheid vom 20.02.2012 hat das Finanzamt Darmstadt der Bürgerstiftung für Münster bescheinigt, dass sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Zustiftungen und Spenden sind gemäß § 10b Abs. 1 EStG im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abzugsfähig.

Gemeinsam Gutes stiften – Machen Sie mit!

Satzung der Bürgerstiftung