Auch diesen Sommer eine Stunde länger in der Außengastronomie verweilen

21.06.2022

Verlängerte Öffnungszeiten in der Außengastronomie auch in diesem Sommer. Foto: Tobias Tullius/Unsplash.com

Wie bereits im vergangenen Sommer erlaubt die Gemeindeverwaltung allen Münsterer Gastronominnen und Gastronomen, Gäste im Außenbereich ab dem 1. Juli ausnahmsweise bis 23 Uhr statt bis 22 Uhr zu bewirten. Diese Verlängerung der „Sperrstunde“, die der Gemeindevorstand beschlossen hat, soll der durch die Corona-Pandemie schwer gebeutelten Gastronomie beim Neustart unter die Arme greifen. Draußen ist das Infektionsrisiko bekanntlich deutlich geringer.

Es handelt sich um eine vorübergehende Duldung durch die Gemeinde Münster in diesem Sommer, allerdings nicht um eine rechtsverbindliche Regelung. Daher setzt die Gemeinde auf verantwortungsvolle Kooperation aller Beteiligten. Eine ähnliche Regelung gilt auch bereits in der Stadt Dieburg.

Rücksicht auf Anwohner*innen nehmen

„Uns ist bewusst, dass Gäste und Betriebe sich zwar über längere Öffnungszeiten in der Außengastronomie freuen, wir dürfen aber natürlich auch die direkten Anwohnerinnen und Anwohner nicht vergessen“, betont Bürgermeister Joachim Schledt wie bereits 2021. „23 Uhr ist ein Kompromiss, der sowohl den Bedürfnissen der Gastronomie als auch der Anrainer gerecht werden soll. Daher appellieren wir dringend an alle Betriebe und Gäste, verantwortungs- und rücksichtsvoll mit der gewonnenen Stunde umzugehen und für Geselligkeit, aber eben keine Lärmbelästigung zu nutzen.“

Laute Feiern oder Lärm anderer Art sind daher tabu und können dazu führen, dass die Neuregelung zurückgenommen wird. Die verlängerte Öffnung gilt nur aufgrund der Pandemie-Lage und ist zeitlich befristet bis 31. Oktober 2022.

Foto: Tobias Tullius/Unsplash.com