Wahlhelfer und -helferinnen für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 gesucht!

22.06.2023

- Kategorien: Bürgerbeteiligung,

Die Gemeinde Münster (Hessen) sucht freiwillige Wahlhelfer und -helferinnen für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023.

Die Aufgabe ist es, am Wahlsonntag in den Wahllokalen ab 08:00 Uhr die Stimmzettel auszugeben und nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr die Stimmzettel auszuwerten. Die Tätigkeit endet mit dem Abschluss der Wahlniederschrift.

Um dieses Ehrenamt ausüben zu dürfen, müssen die Ehrenamtlichen für die Landtagswahl wahlberechtigt sein, also

–           das 18. Lebensjahr vollendet haben,

–           die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und

–           am Wahltag seit mindestens sechs Wochen mit dem Hauptwohnsitz in Hessen leben.

Jeder der neun Wahlvorstände (sechs Urnenwahlbezirke, drei Briefwahlbezirke) wird mit bis zu neun Personen besetzt, wobei in den allgemeinen Wahlbezirken eine Einteilung in eine Vor- und Nachmittagsschicht möglich ist. Zur Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr muss allerdings der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.

Der Dienst für die Auszählung in einem der drei Briefwahlbezirke beginnt um 15:00 Uhr. Für die ehrenamtliche Mitarbeit in einem Wahlvorstand wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro gezahlt.

Wenn wir Ihr Interesse an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit geweckt haben, können Sie sich über das eingerichtete Portal für die Wahlhelfer/innen anmelden. Das Portal ist durch eine Verlinkung über die gemeindeeigene Homepage erreichbar.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit sich per E-Mail über wahlen@muenster-hessen.de oder telefonisch unter 06071/3002-401 zu melden.

Wir freuen uns über zahlreiche Meldungen und Ihre Unterstützung bei der Durchführung der Landtagswahl.

Bei Fragen ist das Team der Hauptverwaltung gerne für Sie da.