Trauerfeiern: Wieder mehr Sitzplätze in den Trauerhallen zulässig

02.11.2020

- Kategorien: Corona, Friedhof,

Nachdem nun die neuesten Corona-Auslegungshinweise des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Hessischen Sozialministeriums vorliegen und die Bürgermeister des Landkreises Darmstadt-Dieburg sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben, gibt es in Bezug auf Trauerfeiern auf den Friedhöfen in Münster und Altheim eine leichte Lockerung: Ab sofort sind auf dem Friedhof in Altheim wieder 12 Sitzplätze in der Trauerhalle erlaubt, in Münster können innen 25 Sitzplätze besetzt werden. Für den Außenbereich ergibt sich keine Änderung. Die Gemeinde Münster hat diese Neuerungen auch bereits direkt an die Bestatter kommuniziert.

Alle anderen Regelungen für Trauerfeiern, darunter die Maskenpflicht und Abstandsgebote, bleiben unverändert bestehen. Auch außerhalb von Trauerfeiern gilt auf den Friedhöfen Münster und Altheim generell die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Gemeinde Münster bittet für diese Maßnahmen um Beachtung und Verständnis zum Schutz aller, insbesondere der Risikogruppen.