Die Hessische Landesregierung hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen, sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Anträge auf Förderung können über eine Online-Antragsplattform an das Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden. Um die Antragstellung zu erleichtern und nichts Wichtiges zu vergessen, gibt es eine Ausfüllhilfe, die Sie sich hier herunterladen können:
Ausfüllhilfe: Soforthilfe beantragen – so geht’s (PDF-Datei)