Öffentliche Bekanntmachung

05.06.2018

Offenlegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Münster (Hessen) zur Wahl der Schöffen/Schöffinnen – Amtsperiode 2019 – 2023 –

Die Gemeindevertretung Münster hat am 04.06.2018 die Vorschlagsliste der Gemeinde Münster zur Wahl der Schöffen/Schöffinnen für die Amtsperiode 2019 – 2023 beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 07.06.2018 bis einschließlich 13.06.2018 im Rathaus Münster, Mozartstraße 8, 1. Obergeschoss, Zimmer 104 während der Sprechstunden zu jedermanns Einsicht aus.

Die Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Münster sind:

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:  16:30 Uhr bis 18:30 Uhr

Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Münster, 05.06.2018
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
gez. Gerald Frank, Bürgermeister