Münsterer Kitas bleiben im Notbetrieb – Eltern werden per Schreiben informiert

07.01.2021

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben eine Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021 beschlossen, deshalb gelten für die drei kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Münster ab Montag den 11. Januar folgende Regelungen:

  • Der Betrieb soll auch weiterhin, zunächst bis zum 31.Januar 2021, auf ein Minimum reduziert werden.
  • Kinder, die auf eine Betreuung in den Kindertagesstätten zwingend angewiesen sind, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Wir appellieren aber an alle Eltern, die Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es aus beruflichen Gründen zwingend notwendig ist.
  • Um den Betreuungsbedarf besser abschätzen zu können, wurden die betreffenden Eltern in einem Elternbrief über das Vorgehen informiert und gebeten, einen Abfragebogen auszufüllen

Eltern, deren Kinder in einer Einrichtung der freien oder kirchlichen Träger betreut werden, erhalten ebenfalls seitens der Leitungen Informationen zum weiteren Vorgehen.