Land Hessen verschärft Corona-Regeln – Warnstufe 1 ab Donnerstag (11.11.)
09.11.2021
Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Hintergrund der neuen Beschlüsse sind stark steigende Corona-Infektionszahlen, insbesondere aber die starke Belastung der Intensivstationen. „Mit unserem Maßnahmenpaket wollen wir insbesondere die gefährdeten Gruppen schützen“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose in Wiesbaden.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Verschärfung der Testnotwendigkeit bei 3G auf PCR
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu nicht mehr aus. Konkret betrifft dies die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten.
Für Personal reicht wie bislang ein Arbeitgebertest zweimal pro Woche. Nur für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend.
3G-Regel am Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Kundenkontakt
Die Landesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche die Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern verschärft. Jetzt werden auch in weiteren Bereichen die Testvorgaben ausgeweitet. Auch am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. Das gilt beispielsweise für das Personal in Supermärkten, im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Friseur. Damit setzt Hessen auf eine Regelung des Bundes auf, die entsprechende Testmöglichkeiten zweimal pro Woche am Arbeitsplatz vorschreibt. In Hessen müssen diese Tests von den Beschäftigten angesichts der aktuellen Infektionslage auch verpflichtend genutzt werden.
Einführung einer Maximalquote für Getestete bei 3G-Großveranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden dürfen künftig maximal 10 Prozent Getestete sein. Die übrigen Teilnehmenden müssen entweder geimpft oder genesen sein.
Mehr Tests in Schulen
Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht bis 31.1.2022 drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen – so wie bislang in den Präventionswochen nach den Ferien. Die Tests können weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und werden im Testheft vermerkt.
Auffrischimpfungen werden forciert
Die Landesregierung startet zudem eine Informationsoffensive für Auffrischimpfungen. „Wir wissen mittlerweile, dass der Impfschutz nach einem halben Jahr langsam nachlässt. Deshalb werben wir noch gezielter für Auffrischimpfungen und schreiben jetzt beispielsweise alle Hessinnen und Hessen über 70 Jahre erneut persönlich an, für die die Stiko die Auffrischung ausdrücklich empfiehlt“, so Bouffier und Klose.
Quelle: https://www.hessen.de/Presse/Corona-Warnstufe-1-Landesregierung-reagiert-mit-Massnahmenpaket