Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Münster (Hessen)

19.12.2022

Der Gemeindevertreter Matthias Matheis vom Wahlvorschlag der FDP scheidet durch Verzicht mit Wirkung zum 31.12.2022 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Münster (Hessen) aus.

Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich am 01.12.2022 als Nachrückerin vom Wahlvorschlag der FDP, Frau Sonja Schroeter, Goethestraße 109, 64839 Münster (Hessen), festgestellt.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Münster (Hessen) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstr. 8, 64839 Münster (Hessen) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

64839 Münster (Hessen), 15.12.2022

gez.
Clemens Laub
Gemeindewahlleiter