Hundesteuerabgabenbescheid 2020 für Münster

13.05.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Hundesteuer

für das Kalenderjahr 2020

gemäß § 9 Hundesteuersatzung

 

Gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Hundesteuer für den Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr) 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Ein Bescheid wird nicht erteilt.

Die Steuer beträgt:

für den ersten Hund                                 60,- Euro

für den zweiten Hund                               96,- Euro

für jeden weiteren Hund                         120,- Euro

für einen gefährlichen Hund                  600,- Euro

 

Gebührenpflichtige entrichten bitte die Hundesteuer unter Angabe des Kassenzeichens ohne besondere Aufforderung bei Fälligkeit (01. Juli 2020) an die Gemeinde Münster.

Die Hundesteuer wird bei Gebührenpflichtigen, die der Gemeindekasse Münster widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung der Hundesteuer hat für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am Tag der Veröffentlichung bekannt gegebener schriftlicher Hundesteuerbescheid.

Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb einer Frist von 1 Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Münster, Mozartstr. 8, 64839 Münster, erhoben werden.

Sollten die Hundesteuersätze geändert werden, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2020 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten.

Münster, den 11.05.2020

Gerald Frank

Bürgermeister