Grillen in den Freizeitzentren Münster und Altheim

17.05.2018

- Kategorien: Freizeitzentren,

Wir weisen alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Grillen in den Freizeitzentren Münster und Altheim nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung gestattet ist. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.muenster-hessen.de oder im Rathaus Münster.

Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Münster, Tel.: 06071/3002 -413 oder -102.