Gravierende Sicherheitsmängel verhindern Betrieb des Hallenbades nach den Ferien

31.07.2019

- Kategorien: Hallenbad,

Die sechs Wochen Schließzeit während der hessischen Sommerferien werden im Hallenbad Münster nicht nur für die Grundreinigung, sondern auch für eine technische Bestandsaufnahme als Grundlage für anstehende umfangreiche Sanierungen genutzt. So fand vor Kurzem eine Begehung mit einem Sachverständigen für Elektrotechnik statt, bei der sicherheitsrelevante Mängel bekannt wurden, die von den heute gültigen technischen DIN-Vorschriften stark abweichen und bis zur geplanten Öffnung des Bades nach den Ferien am 12. August nicht behoben werden können. Da die Sicherheit der Badegäste und Mitarbeiter auf Grundlage dieser neuen Erkenntnisse nicht mehr gewährleistet wäre, muss das Hallenbad vorübergehend, voraussichtlich bis Ende 2019, geschlossen bleiben.

Gebühren werden rückerstattet

Der Schulschwimmunterricht sowie alle Schwimm- und Aquakurse können nach den Sommerferien demnach nicht wie geplant starten. Das gleiche gilt für das Training von Sportvereinen. Schulen, Kindergärten, Vereine und Kursteilnehmer werden schriftlich darüber informiert. Bereits bezahlte Gebühren für Aqua- und Schwimmkurse werden selbstverständlich vollumfänglich zurückerstattet. Eine Anmeldung für neue Kurse ist bis auf Weiteres nicht mehr möglich. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, jedoch ist sie aufgrund der festgestellten Mängel unumgänglich, denn die Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern im Hallenbad hat oberste Priorität“, betont Bürgermeister Gerald Frank die Notwendigkeit der Maßnahme.

Die neuen Erkenntnisse fließen nun in die umfangreiche Variantenplanung zur Zukunft des Hallenbades ein, die derzeit von der Gemeindeverwaltung als Diskussionsgrundlage für die politischen Gremien erarbeitet wird, um für Münster die bestmögliche Lösung zu finden.

Wertmarken können ausgezahlt werden

Im Nachklang dieser Ankündigung wurden viele Fragen laut, wie Stamm-Badegäste nun mit ihren Wertmarken umgehen sollen. Für all diejenigen, die nicht auf eine Wiedereröffnung des Hallenbades warten möchten, bietet die Gemeindeverwaltung daher die Möglichkeit an, die Wertmarken auszahlen zu lassen. Interessierte gehen dabei wie folgt vor:

  • Die Wertmarke in einen Briefumschlag stecken und diesem Umschlag ein Schreiben mit den folgenden persönlichen Angaben beilegen: Name, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung (IBAN)
  • Den geschlossenen Umschlag am Empfang der Gemeindeverwaltung Münster, Mozartstraße 8, persönlich abgeben
  • Nach Eingang werden die Wertmarken schnellstmöglich entwertet und der darauf befindliche Betrag inklusive Pfand auf dem Konto des Besitzers gutgeschrieben.

Die Gemeinde Münster bittet, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Kontakt: Fragen zu den Kursen und zur Rückerstattung der Gebühren werden unter Telefon 06071 3002-102 beantwortet.