Corona-Krise: Förderung des Landes Hessen für Vereine – Anträge ab 1. Mai möglich

22.04.2020

Der Sport- und Spielbetrieb ruht derzeit auch bei den Münsterer Vereinen. Ein Förderprogramm des Landes Hessen hilft jetzt finanziell. Foto: Andy03/Pixabay

Bürgermeister Gerald Frank weist die Vereine in Münster auf ein Förderprogramm des Landes Hessen angesichts der Corona-Pandemie hin. Davon profitieren können Sport- und Musikvereine, Naturschutzverbände, Laienensembles und mehr. Anträge sind jeweils ab 1. Mai möglich, es gibt verschiedene Anlaufstellen. Alle wichtigen Infos gehen aus der folgenden Mitteilung des Landes Hessen hervor. Weiter unten im Text finden Sie die Richtlinien und Antragsformulare.

Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter.

„Die Vereine sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, und deshalb müssen wir handeln“, betonte Bouffier. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen. Die Landesregierung setze deshalb alles daran, die Vereinsstruktur zu erhalten und zu unterstützen, damit sie weiter fortbestehen könne, so der Ministerpräsident.

Gemeinschaft fördern und unsere Freizeit bereichern

Unsere Gesellschaft lebt von den Vereinen und vom Ehrenamt. Ihre Mitglieder packen seit Jahren in ihrer Freizeit und unter hohem persönlichem Aufwand unentgeltlich und beherzt an. Jene, die unsere Gemeinschaft fördern und unsere Freizeit bereichern, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ihren Zusammenhalt. Alle ehrenamtlichen Bereiche sind von den notwendig gewordenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie betroffen: zum Beispiel Sportvereine, Theater, Tierschutzinitiativen, Hospizdienste oder Nachbarschaftshilfen. „Sie alle benötigen unsere Hilfe, die wir schnell und unbürokratisch leisten wollen“, sagte der Regierungschef.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden, weil Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohlichen Engpässe im ideellen Bereich, das heißt es geht hier um die klassische Vereinsarbeit.

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für

  • Nachwuchsarbeit
  • Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
  • Instandhaltungen
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)
  • Anträge ab 1. Mai möglich

Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.

„Praktisch heißt das, dass ausgefallene Einnahmen, die ein Verein beispielsweise über Turniere oder Vereinsfeste erzielt hätte und damit seine Ausgaben deckt, jetzt durch das Programm zum Teil kompensiert werden“, sagte Bouffier.

Hilfe für Sportvereine

Insgesamt gilt das Programm für alle 41.000 gemeinnützigen Vereine und Initiativen in Hessen. Für die gemeinnützigen Sportvereine beispielsweise, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team „Corona-Vereinshilfe“ auf die Beine gestellt. Anfragen können an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden.

Hilfe für Kunst- und Kulturvereine

Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de gestellt werden.

Hilfe für Naturschutz, Fischerei, Flüchtlingshilfe und mehr

Gefördert werden auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Jägervereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Opferhilfe, Hospizdienste- und initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) sowie das Hessische Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).

Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb profitieren von Soforthilfen

Wie bereits vor wenigen Tagen klargestellt, können Sport- und Kulturvereine sowie Organisationen mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unabhängig vom Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen. Auch von den Regelungen zum Kurzarbeitergeld können diese profitieren, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht.

„Die Corona-Krise hat gesundheitliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen. Diese können wir nur gemeinsam bewältigen. Wir wollen möglichst allen gemeinnützigen Vereinen helfen, gut durch diese schwierige Zeit zu kommen. Mit diesem Programm leisten wir einen wichtigen Beitrag zum sozialen Leben und Zusammenhalt in Hessen“, betonte Ministerpräsident Bouffier abschließend.

Formulare zum Download:

Förderrichtlinien des Landes Hessen

Antragsformular für Fördermittel des Landes Hessen

Empfangs- und Verwendungsbestätigung

Teile dieser Pressemitteilung wurden übernommen von: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit