eID-Karte für EU-Bürger*innen

Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Die Antragstellung ist ab dem 01. Januar 2020 möglich. Termin jetzt online buchen!

Mit dieser Funktion ist das sichere Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Hierbei erfolgt die Übertragung der persönlichen Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN). Diese erhält die antragstellende Person mittels eines von der Bundesdruckerei automatisiert hergestellten Briefes (sog. PIN-Brief).
Die Karte dient nicht als Identitätsnachweis gegenüber Behörden bei persönlicher Vorsprache. Sie enthält kein Lichtbild und keine aufgedruckte Anschrift.

Deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen von Drittstaaten steht die eID-Funktion durch den Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zur Verfügung. Die Funktion der eID-Karte entspricht jener aus dem Personalausweis bzw. dem eAT. Um auch den übrigen Staatsangehörigen diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde die eID-Karte eingeführt.

Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig. Diese Karte stellt kein Reisedokument dar, es dient lediglich dem sicheren Ausweisen im Internet.

Voraussetzungen zum Beantragen der eID-Karte: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Deutsche Staatsangehörige und Angehörige von Drittstaaten sind nicht antragsberechtigt.

Benötigte Unterlagen

Gültiger Nationalpass bzw. ID-Karte (Personalausweis) des Heimatlandes

Gebühren

37,00€

Pflichten des Ausweisinhabers:

  • Die eID-Karte ist vorzulegen, wen eine Eintragung unrichtig ist (z.B. nach einem Namenswechsel)
  • Die alte eID-Karte ist beim Empfang der neuen Karte abzugeben
  • Der Verlust und ihr Wiederauffinden sind im zuständigen Meldeamt anzuzeigen

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