Bekanntmachung

29.08.2018

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster

-Als Umlegungsstelle-

Bekanntmachung

Als Nachtrag zu der am 08.06.2017 rechtskräftig gewordenen Umlegung für das Baugebiet „An der Altheimer Straße“ in der Gemarkung Münster angeordnet durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.11.2014, eingeleitet durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 08.12.2014, aufgestellt durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 07.02.2017, wird mit Einverständnis der Beteiligten folgendes beschlossen:

 

Der 1. Nachtrag zum Umlegungsplan bestehend aus dem anliegenden 1. Nachtrag zum Umlegungsverzeichnis und dem anliegenden 1. Nachtrag zur Umlegungskarte, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird gemäß § 66 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 in Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) aufgestellt.

Der 1. Nachtrag zum Umlegungsplan ist ein eigenständiges Dokument, welches in der Akte dieser Umlegung aufbewahrt wird.

 

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann den 1. Nachtrag zum Umlegungsplan im Rathaus der Gemeinde Münster, einsehen.

Den Beteiligten wird ein ihrer Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

 

Münster den 28.08.2018

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster

Gerald Frank

Bürgermeister