Aufstellung von Lärmaktionsplänen

27.11.2019

- Kategorien: Bürgerservice,

Die Entwürfe des

• Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
• Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden

sind seit dem 25. November 2019 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Die Entwürfe werden darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt
Hilpertstraße 31
Bauteil B, 2. OG, Zimmer 4.21.01
64283 Darmstadt

Zu den genannten Entwürfen können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Kontaktformulars unter www.rp-darmstadt.hessen.de eine Stellungnahme auf elektronischem Weg abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Die Stellungnahme sollte sich auf die dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.