Anwendungshinweise/Richtlinien für den Vollzug der Ge- und Verbote aus den Corona-Verordnungen

06.04.2020

- Kategorien: Corona,

Die in den Verordnungen der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus aufgeführten Schutzmaßnahmen stellen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes dar. Der Großteil der hessischen Bevölkerung akzeptiert und befolgt die derzeitigen Einschränkungen und Verbote. Wo Unsicherheiten oder Nachlässigkeiten bestehen, sollen die Behörden in erster Linie zur Einhaltung und Befolgung der getroffenen Schutzmaßnahmen anhalten und diese sicherstellen. Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen können aber auch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen.

Folgende Publikation des Landes Hessen beschäftigt sich ausführlich mit diesem Thema:

Anwendungshinweise/Richtlinien für den Vollzug der Ge- und Verbote aus den Corona-Verordnungen