Kirchenaustritt (Einwohnermeldeamt)

01.03.2017

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Ab dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen (Bürgerämter / Meldebehörden) für den Kirchenaustritt zuständig. Termin jetzt online buchen!

Gebühren

30,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung – auch nicht mit Vollmacht – möglich

Weitere Informationen

Informationsblatt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zum Kirchenaustritt