Ab 20. März voraussichtlich kein 3G mehr bei Rathaus-Besuch

14.03.2022

Nach aktuellem Stand sollen viele der derzeit noch geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zum 20. März 2022 auslaufen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Regelungen beim Rathaus- und Bücherei-Besuch. Wie die bisherige Erfahrung aus zwei Jahren Pandemie gezeigt hat, können sich Regelungen jedoch auch kurzfristig wieder ändern. Bürger*innen werden daher gebeten, das aktuelle Geschehen stets im Auge zu behalten.

Zugangsregeln im Rathaus

Für das Rathaus gilt ab Montag, 21. März voraussichtlich: Die 3G-Regel entfällt, Besucher*innen müssen also keinen Nachweis mehr mitbringen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen, auch Abstände zu Mitmenschen sind weiterhin einzuhalten. Die Terminbuchung für einen Rathaus-Besuch bleibt ebenso bestehen, dies gilt auf Dauer und auch unabhängig von Corona. Termine im Einwohnermeldeamt können online gebucht werden: zur Online-Terminbuchung im Bürgerservice. Für alle anderen Abteilungen können Termine telefonisch oder per Mail vereinbart werden, alle Kontaktdaten finden sich unter dem Link www.muenster-hessen.de/kontakt.

Zugangsregeln in den Büchereien

In den Büchereien Münster und Altheim sind bereits zum 15. März Änderungen in Kraft getreten: Beide Büchereien stellen von der 2G- auf die 3G-Regel um. Zugang erhalten somit geimpfte, genesene und tagesaktuell negativ getestete Personen. Die Nachweise sind im Original oder digital nachzuweisen und nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig (ebenfalls Original). Kopien werden nicht akzeptiert, ebenso wie Selbsttests. Kinder unter 6 Jahren, bzw. noch nicht eingeschulte Kinder sind nicht nachweispflichtig. Kinder ab 6 Jahren erhalten Zugang über ihr Schultestheft. Ein Schnelltestnachweis darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Nachweis nicht älter als 48 Stunden sein.

Ebenso entfällt in den Büchereien die Terminbuchung und wird vom “Körbchensystem” abgelöst. Jede Person, die die Bücherei betritt, muss einen Korb nehmen. Ist die Maximalzahl an Körben vergeben, so müssen danach ankommende Leser*innen möglicherweise einen Moment warten, bis ein Korb frei wird. Die medizinische Maskenpflicht auf der gesamten Fläche für alle Besucher*innen ab 6 Jahren bleibt weiterhin bestehen.