Zuschüsse für hessische Gaststätten: Antragsfrist (erste Runde) endet bereits am 26. November

24.11.2020

Hessische Gaststätten können Zuschüsse erhalten. Foto: Bruno Germany/Pixabay

Die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar teilt mit: Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro. Die Bewerbungsfrist dieser ersten Förderrunde endet am 26. November um 16.30 Uhr (bei großem Antragsaufkommen kann auch verkürzt werden). Weitere Förderrunden sollen folgen, die nächste voraussichtlich im Februar 2021.

Antragsberechtigt sind Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen. Auch Desinfektionsständer und Außenzelte werden gefördert, allerdings keine Heizgeräte für den Außenbereich. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe

Wichtiger Versicherungshinweis: Sollten Sie eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, denken Sie im Falle einer Schließung Ihres Unternehmens daran, diese der Versicherung jetzt anzuzeigen.

Quelle: IHK Darmstadt Rhein Main Neckar