Zahlungstermine Grundsteuer und Gewerbesteuer, Pacht!

31.10.2022

Die Gemeindekasse Münster weist darauf hin, dass am 15.11.2022 folgende Forderungen zur Zahlung fällig werden:

– Grundsteuer B (4. Quartal)
– Gewerbesteuer (Vorauszahlung 4. Quartal)
– Pacht (Jahresbetrag)

Wir bitten Sie die Zahlung der vorgenannten Steuern und Pachtzahlungen so rechtzeitig zu veranlassen, dass unnötige Mahnungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.

Grundsätzlich behält der zuletzt übersandte Steuerbescheid so lange seine Gültigkeit, bis ein neuer Steuerbescheid zugestellt wird (Mehrjahresbescheide), was in der Regel nur bei Änderungen der Fall ist. Dies bedeutet, dass Zahlungen für die folgenden Zeiträume so lange in Höhe der letzten Fälligkeit(en) zu leisten sind, bis eine Änderung schriftlich mitgeteilt wird.

Für verwaltungsrechtliche Forderungen (Steuern und Abgaben) erfolgt vor Fälligkeit keine persönliche Zahlungserinnerung. Sollten Fragen zu den Fälligkeiten bestehen, stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung: Gemeindekasse Münster, Tel. 3002-134 oder 3002-136.