Zahlungstermine Grundsteuer und Gewerbesteuer!

02.05.2018

Die Gemeindekasse Münster weist darauf hin, dass am 15.05.2018  folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:

– Grundsteuer B  (2. Quartal  2018 )
– Gewerbesteuer (Vorauszahlung 2. Quartal 2018)

Wir bitten Sie die Zahlung der vorgenannten Steuern so rechtzeitig zu veranlassen, dass unnötige Mahnungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.

Zu Beginn des Jahres 2018  wurden Ihnen, aufgrund der Hebesatzänderung ab dem Veranlagungsjahr 2018, neue Grundsteuer-Bescheide zugestellt. Bitte denken Sie daran, dass evtl. erteilte Daueraufträge bei Ihrer Bank den neuen Fälligkeitsbeträgen angepasst werden müssen.

Grundsätzlich behält der zuletzt übersandte Steuerbescheid so lange seine Gültigkeit, bis ein neuer Steuerbescheid zugestellt wird (Mehrjahresbescheide), was in der Regel nur bei Änderungen der Fall ist. Dies bedeutet, dass Zahlungen für die folgenden Zeiträume so lange in Höhe der letzten Fälligkeit(en) zu leisten sind, bis eine Änderung schriftlich mitgeteilt wird.

Für verwaltungsrechtliche Forderungen (Steuern und Abgaben) erfolgt vor Fälligkeit keine persönliche Zahlungserinnerung.

Sollten Fragen zu den Fälligkeiten bestehen, stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung: Gemeindekasse Münster, Tel. 3002-134 oder 3002-135