Wiesengräber: Schmuck behindert Mäharbeiten

05.06.2018

- Kategorien: Friedhof,
Schmuck auf den Wiesengräbern macht es für das Friedhofspersonal unmöglich, die Pflege- und Mäharbeiten auszuführen, für die die Angehörigen bezahlen. Foto: GM/ Meike Mittmeyer-Riehl

Auf Wiesengräbern ist Grabschmuck nicht erlaubt, da er die Pflege- und Mäharbeiten, für die die Angehörigen mit Erwerb eines solchen Grabes bezahlen, praktisch unmöglich macht. Die Friedhofsverwaltung bittet daher, insbesondere in der Zeit zwischen April und Oktober im Interesse aller Betroffenen das Verbot zu beachten und sämtlichen Schmuck von den Wiesengräbern bis Freitag, 15. Juni zu entfernen, damit gemäht werden kann.

Neben der Bestattung in klassischen Reihengräbern oder Urnennischen können auf dem Friedhof Münster auch Wiesengräber als letzte Ruhestätte für verstorbene Angehörige erworben werden. Diese Form der Bestattung ist auch die teuerste, da die Gebühr die notwendige Pflege, vor allem das Mähen des Rasens, bereits mit einschließt. Eben diese Mäh- und Pflegearbeiten werden dem Friedhofspersonal allerdings immer wieder durch Grabschmuck wie Kerzen, Figuren und Blumenkränze erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Beschwerden über hoch wucherndes Gras und Unkraut sind die Folge.

Im Sommer muss häufig gemäht werden

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Münster appelliert daher an alle Besitzer eines Wiesengrabes, insbesondere in der Zeit zwischen April und Oktober auf jeglichen Grabschmuck zu verzichten – so steht es auch in der Friedhofsordnung. „Grabschmuck ist bei Wiesengräbern grundsätzlich nicht erlaubt. Im Winter, wo der Rasen nicht gemäht werden muss, tolerieren wir ihn allerdings“, erklärt Tatjana Maier von der Friedhofsverwaltung.

„Alle Kolleginnen und Kollegen vom Friedhofs-Team können verstehen, dass Trauernde durch Blumen und Figuren ihr Gedenken zum Ausdruck bringen wollen. Allerdings können die Mitarbeiter die Rasenflächen nicht mähen, wenn auf den Gräbern Schmuck liegt.“ Zumal im Sommer sehr häufig gemäht werden muss. Es ist den Mitarbeitern des Friedhofs nicht möglich, den Schmuck bei jedem Mähen ab- und wieder aufzubauen. Kleinere Figuren oder Steine könnten zudem auch für Schäden an den Rasenmähern führen.

Schmuck bis zum 15. Juni entfernen

Die Friedhofsverwaltung bittet daher alle Betroffenen, dafür zu sorgen, dass sämtlicher Grabschmuck auf den Einzelgräbern, auch der auf den Grabplatten selbst, bis spätestens Freitag, 15. Juni 2018 entfernt wird. Alle Teile, die bis dahin nicht entfernt wurden, werden eingesammelt und an einem zentralen Ort gesammelt, wo sie von den Besitzern abgeholt werden können, allerdings kann keine Haftung für Schäden oder Verlust übernommen werden.

„Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme“, sagt Tatjana Maier. „Es liegt im Interesse aller Wiesengrab-Besitzer, dass die Rasenfläche ordentlich und gepflegt aussieht. Mit Gras überwucherte Einzelgräber, ob mit oder ohne Grabplatten, werden dem Andenken an die Verstorbenen nicht gerecht.“

Kontakt

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung. Kontakt: Frau Maier: 06071-3002313, t.maier@muenster-hessen.de oder Frau Heckwolf: 06071-3002311, m.heckwolf@muenster-hessen.de, oder Sie sprechen die Kollegen des Friedhofes vor Ort an.

Bildunterschrift: Schmuck auf den Wiesengräbern macht es für das Friedhofspersonal unmöglich, die Pflege- und Mäharbeiten auszuführen, für die die Angehörigen bezahlen. Foto: GM/ Meike Mittmeyer-Riehl