Wie kommt es zu den nicht fortlaufenden Listennummern der Wahlvorschläge?

10.02.2021

- Kategorien: Wahlen,

Bei der Gemeindeverwaltung hat es in den vergangenen Tagen mehrere Rückfragen von Bürger*innen zur Vergabe der Listennummern der Parteien für die Kommunalwahl gegeben. Es gab Unklarheiten darüber, wie es dazu kommt, dass die Wahlvorschläge in Münster die Listennummern 1, 3, 5 und 7 tragen, also nicht fortlaufend sind.

Das Wahlamt der Gemeinde Münster erklärt: Maßgeblich für die Reihenfolge der Nummerierung der Wahlvorschläge bei der Veröffentlichung und auf dem Stimmzettel sind die Ergebnisse der letzten Landtagswahl. Dies schreibt das Kommunalwahlgesetz vor. Dabei ergibt sich folgende Nummerierung:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands -CDU-
2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE-
3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-
4. Alternative für Deutschland -AFD-
5. Freie Demokratische Partei -FDP-
6. DIE LINKE -DIE LINKE-

Wird in einem Wahlkreis von einer dieser Partei ein Wahlvorschlag nicht eingereicht oder nicht zugelassen, so bleibt trotzdem die Nummernfolge bestehen, die Nummer ist also fest mit dieser Partei verbunden. Ein „Nachrücken“ von Wahlvorschlägen in die Nummern nicht eingereichter oder nicht zugelassener Wahlvorschläge von im Landtag vertretenen Parteien findet nicht statt. Diese Nummern sind auszulassen.

Die Wahlvorschläge der nicht im Landtag vertretenen Parteien sowie der Wählergruppen werden – beginnend mit Nr. 7 – nach der oben genannten Reihenfolge bei der Veröffentlichung und auf den Stimmzetteln aufgeführt.

Die folgenden Stimmzettel sind Muster und sind nicht für die Wahl gültig! Sie bekommen ihre Stimmzettel zugeschickt!

Musterstimmzettel Gemeindewahl 2021
Musterstimmzettel Kreistag 2021