Immer wieder stellt die Ordnungspolizei der Gemeinde Münster fest, dass jetzt in der dunklen Jahreszeit insbesondere Kinder mit unbeleuchteten Fahrrädern oder Tretrollern sowie dunkler Kleidung ohne Reflektoren o.ä. unterwegs sind. Das ist eine große Gefahr, denn die Kinder werden leicht übersehen. Die Gemeinde Münster appelliert daher dringend an alle Eltern, auf funktionsfähige Beleuchtung am Fahrrad und am Roller zu achten sowie auch Kleidung und Schulranzen der Kinder mit Lichtern und/oder Reflektoren auszustatten, um die Sichtbarkeit zu verbessern. Alle Tipps gelten natürlich ebenso für Erwachsene.
In diesem Zusammenhang weist die Ordnungspolizei auch noch einmal darauf hin, dass Kinder bis acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen. Kinder bis zehn Jahren dürfen mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren. Ältere Kinder und Erwachsene müssen ausgewiesene Radwege und Straßen nutzen. Ausgenommen hiervon sind Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren, wenn sie Kinder bis acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.
Der Bürgersteig entlang der Goethestraße ist übrigens ein reiner Fußweg, trotz der roten Kacheln. Er wurde nie als Radweg ausgewiesen, die entsprechende Beschilderung fehlt. Daher nutzen Radler dort richtigerweise die Fahrbahn. Autofahrerinnen und Autofahrer werden um Rücksicht gebeten.