Wichtige Info zu finanziellen Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe

26.03.2020

Bild von Bruno /Germany auf Pixabay

Die Gemeinde Münster erreichen in diesen Tagen zahlreiche Anrufe von Selbstständigen und Inhabern von Kleinstbetrieben, die sich nach der finanziellen Soforthilfe erkundigen, die der Bundestag im Zuge der Corona-Krise vor Kurzem beschlossen hat. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgt jedoch nicht über die Kommune, sondern über die Bundesländer. Alle wichtigen Informationen dazu gehen aus dieser Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor (klicken, um dorthin zu gelangen). In Hessen ist – Stand Donnerstag, 26. März – noch keine Antragstellung möglich, diese soll laut Auskunft des Ministeriums aber “in den kommenden Tagen” freigeschaltet werden. Fragen rund um die Finanzhilfen können in der Regel auch Steuerberater sowie die Hausbanken beantworten.

Soforthilfe auch vom Land Hessen – Antrag ab Freitag, 27. März möglich!

Auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt, um hessische Unternehmen aller Branchen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern. Das Soforthilfsprogramm des Landes setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige auf und ergänzt dieses.

Eine Beantragung der Soforthilfe des Landes Hessen ist möglich ab Freitag, 27. März 2020, 15:00 Uhr, beim Regierungspräsidium Kassel über folgenden Link: www.rpkshe.de/coronahilfe

Hintergrund der Finanzhilfe des Bundes

Die besonderen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). Damit sollen insbesondere die wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten.

Weiterführende Links:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Hessische Landesregierung