Was zu tun ist, wenn bei Ihnen ukrainische Menschen privat Schutz erhalten

07.03.2022

- Kategorien: Ukraine,
Hilfe für Menschen, die aus der Ukraine fliehen. Foto: Michael_Fotofeund/Pixabay

Viele helfen aktuell Freunden und Bekannten aus der Ukraine und bieten ihnen privat Zuflucht. Hier entstehen notwendigerweise Fragen zu Meldung, Kranken- und Versicherungsschutz. Noch ist von den politischen Entscheidungsträgern nicht alles bis ins Detail geklärt, es empfiehlt sich aber folgendes Vorgehen:

  • Privat untergebrachte ukrainische Geflüchtete sollen zunächst im Einwohnermeldeamt ihren Wohnsitz anmelden (hier klicken für Online-Terminbuchung im Rathaus Münster. Kein Zutritt ohne Termin. Es gilt 3G!)
  • Die dort ausgestellte Meldebescheinigung sollte dann mit den Kontaktdaten möglichst per Mail an die Ausländerbehörde des Landkreises geschickt werden: auslaenderamt@ladadi.de.
  • Die Ausländerbehörde bittet von persönlichen Vorsprachen abzusehen und teilt den Geflüchteten innerhalb weniger Tage einen Termin zur Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis mit.
  • Der Fachbereich Zuwanderung und Flüchtlinge zahlt bereits vor dem erhalten der Aufenthaltserlaubnis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und bietet umgehend Krankenhilfe. Dazu ist eine persönliche Vorsprache und Antragstellung im Kreishaus, Amt für Zuwanderung und Flüchtlinge, Jägertorstr. 207 in Darmstadt nötig (bitte beachten: auch hier gelten für persönliche Vorsprachen eine vorherige Terminvereinbarung und die 3G-Regel, bitte hier klicken und sich auf der Webseite des Landkreises über Details informieren.
  • Einzelne Geflüchtete, die Ortsanbindung (Verwandte, Bekannte) im Landkreis haben und keine Unterbringungsmöglichkeit haben, können ebenfalls beim Amt für Zuwanderung und Flüchtlinge vorsprechen und um eine Unterbringung im Kreis bitten. Hier klicken und sich auf der Webseite des Landkreises über Details informieren.
  • Größere Gruppen werden gebeten, sich in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung, Rödgener Str. 59-61 in Gießen zu melden: https://rp-giessen.hessen.de/Erstaufnahmeeinrichtung-des-Landes-Hessen
  • Bei Fragen  zu unbegleiteten Minderjährigen bitte folgende Kontaktadressen nutzen: sozialedienste@ladadi.de Ansprechpartnerin Annemarie Eitel: a.eitel@ladadi.de

Ständig aktualisierte Informationen sind der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu finden:

https://perspektive.ladadi.de/aktuelles/ukraine/

Weitere Infos gibt es auch hier:

Landesregierung beschließt Verfahren zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge | hessen.de

Hessen hilft Ukraine | innen. hessen.de