Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 28. Oktober 2018 gesucht!
21.08.2018
Die Gemeinde Münster sucht noch freiwillige Wahlhelfer für die Landtagswahl 2018.
Die Aufgabe der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen ist es, am Wahlsonntag in den Wahllokalen ab 8.00 Uhr die Stimmzettel auszugeben, die Wahl durchzuführen und nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.
Um dieses Ehrenamt ausüben zu dürfen, müssen die Ehrenamtlichen für die Landtagswahl wahlberechtigt, also am 28. Oktober 2018 mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung (Hauptwohnung) in Hessen inne haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Jeder der neun Wahlvorstände wird mit bis zu neun Personen besetzt, wobei in den allgemeinen Wahlbezirken eine Einteilung in eine Vor- und Nachmittagsschicht möglich ist. Zur Ergebnisermittlung ab 18.00 Uhr muss allerdings der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.
Für die ehrenamtliche Mitarbeit in einem Wahlvorstand in den allgemeinen Wahlbezirken wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro je Wahltag gezahlt. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt werden, erhalten ein Erfrischungsgeld von 25,00 €. Hier beginnt der Dienst aber auch erst um 14:30 Uhr.
Wenn wir Ihr Interesse an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit geweckt haben, melden Sie sich bitte im Rathaus Münster, Zimmer 104, persönlich oder telefonisch unter der Tel.-Nr. 06071/3002-612. Natürlich können Sie auch einen Antrag per E-Mail unter wahlen@muenster-hessen.de stellen. Den Antrag können Sie über unsere Homepage unter www.muenster-hessen.de herunterladen und ausgefüllt ans Rathaus senden bzw. dort abgeben.