Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 26. Mai 2019 gesucht!

09.04.2019

- Kategorien: Wahlen,

Die Europawahl in Deutschland findet am Sonntag, 26.05.2019 statt. Hierfür sucht die Gemeinde Münster gewissenhafte Wahlhelfer und Wahlhelferinnen, die ein Ehrenamt in einem der neun Wahlbezirke übernehmen.

Die Aufgabe der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen ist es, am Wahlsonntag in den Wahllokalen ab 08:00 Uhr die Stimmzettel auszugeben, die Wahl durchzuführen und nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.

Um dieses Ehrenamt ausüben zu dürfen, müssen die Ehrenamtlichen für die Europawahl wahlberechtigt sein.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

1. Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des GG ist,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 26. Februar 2019, eine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat entweder
– in der Bundesrepublik Deutschland oder
– in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Deutsche), und
4. nicht nach § 6a (1) EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt ist auch, wer am Wahltag

1. nichtdeutscher Unionsbürger ist,
2. in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst dort gewöhnlich aufhält,
3.  das 18. Lebensjahr vollendet hat,
4. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 26. Februar 2019 eine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat entweder
a. in der Bundesrepublik Deutschland oder
b. in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und
5. nicht nach § 6a Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jeder der neun Wahlvorstände wird mit bis zu neun Personen besetzt, wobei in den allgemeinen Wahlbezirken eine Einteilung in eine Vor- und Nachmittagsschicht möglich ist. Zur Ergebnisermittlung ab 18.00 Uhr muss allerdings der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.

Für die ehrenamtliche Mitarbeit in einem Wahlvorstand in den allgemeinen Wahlbezirken wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro je Wahltag gezahlt. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt werden, erhalten ein Erfrischungsgeld von 25,00 €. Hier beginnt der Dienst aber auch erst um 15:00 Uhr.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, können Sie sich bei Herrn Pfeiffer unter 06071/3002-612 oder per E-Mail unter wahlen@muenster-hessen.de melden.