Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 gesucht!

27.07.2021

- Kategorien: Wahlen,

Die Gemeinde Münster (Hessen) sucht noch freiwillige Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl 2021. Die Aufgabe der Wahlhelfer/innen ist es, am Wahlsonntag (26. September 2021) in den Wahllokalen ab 08:00 Uhr die Stimmzettel auszugeben und nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr die Stimmzettel auszuwerten. Die Tätigkeit endet mit dem Abschluss der Wahlniederschrift.

Um dieses Ehrenamt ausüben zu dürfen, müssen die Ehrenamtlichen für die Bundestagswahl wahlberechtigt, also

  • am 26. September 2021 mindestens 18 Jahre alt sein,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • seit mindestens drei Monaten eine Wohnung (Hauptwohnung) in der Bundesrepublik Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Jeder der neun Wahlvorstände (sechs Urnenwahlbezirke, drei Briefwahlbezirke) wird mit bis zu neun Personen besetzt, wobei in den allgemeinen Wahlbezirken eine Einteilung in eine Vor- und Nachmittagsschicht möglich ist. Zur Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr muss allerdings der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.

Der Dienst für die Auszählung in einem der drei Briefwahlbezirke beginnt um 15:00 Uhr.Für die ehrenamtliche Mitarbeit in einem Wahlvorstand wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro gezahlt.

Wenn wir Ihr Interesse an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit geweckt haben, melden Sie sich im Rathaus Münster, Zimmer 104, persönlich oder telefonisch unter der Tel.-Nr. 06071/3002-612. Natürlich können Sie auch einen Antrag per E-Mail unter wahlen@muenster-hessen.de stellen. Den Antrag können Sie unter folgendem Link herunterladen und ausgefüllt ans Rathaus senden bzw. abgeben:

Bewerbungsformular Wahlhelfer*in für die Bundestagswahl 2021 herunterladen (PDF-Format)