Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gesucht!
22.11.2024
Die Gemeinde Münster (Hessen) sucht freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025. Ihre Aufgabe ist es, am Wahlsonntag in den Wahllokalen ab 08:00 Uhr die Stimmzettel auszugeben und nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr die Stimmzettel auszuwerten. Die Tätigkeit endet mit dem Abschluss der Wahlniederschrift.
Um dieses Ehrenamt ausüben zu dürfen, müssen die Ehrenamtlichen für die Bundestagswahl wahlberechtigt, also
• am 23. Februar 2025 mindestens 18 Jahre alt sein,
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
• seit mindestens drei Monaten eine Wohnung (Hauptwohnung) in der Bundesrepublik Deutsch-land innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Jeder der zwölf Wahlvorstände (sechs Urnenwahlbezirke/sechs Briefwahlbezirke) wird mit bis zu neun Personen besetzt, wobei in den Urnenwahlbezirken eine Einteilung in eine Vor- und Nachmittags-schicht möglich ist. Zur Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr muss allerdings der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.
Der Dienst für die Auszählung in einem der sechs Briefwahlbezirke beginnt um 15:00 Uhr. Für die ehrenamtliche Mitarbeit in einem Wahlvorstand wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro gezahlt.
Wenn wir Ihr Interesse an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit geweckt haben, melden Sie sich bitte entweder telefonisch bei dem Team der Hauptverwaltung unter der Telefonnummer 06071 3002-401 oder per E-Mail über wahlen@muenster-hessen.de. Idealerweise nutzen Sie bei der Kontaktaufnahme per E-Mail das hierfür erstellte Bewerbungsformular, das Sie unter folgendem Link herunterladen können: