Versand der Grundsteuerbescheide für 2025 ab dem 8. Januar

02.01.2025

- Kategorien: Leben in Münster,

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer deutschlandweit reformiert werden. Die Einheitswerte, die bislang für die Ermittlung der Grundsteuer maßgeblich waren, wurden für verfassungswidrig erklärt. Daher waren im Rahmen der Grundsteuerreform im Jahr 2022/23 alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgerufen, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einzureichen.

Diese Messbeträge wurden nun vom Finanzamt neu errechnet und an die Gemeinde Münster übermittelt. Die Bescheide werden ab dem 8. Januar 2025 versendet. Im Zuge der Reform wurden zudem die Hebesätze in Münster gesenkt. Damit folgt die Gemeinde einer Empfehlung des Hessischen Finanzministeriums. Die Gemeindevertretung hat die neue Hebesatz-Satzung beschlossen, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt: Die Grundsteuer A sinkt von 428 % auf 390 %, die Grundsteuer B von 528 % auf 504 %. Details entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuer-Bescheid.