DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE MÜNSTER
-UMLEGUNGSSTELLE-
1.Nachtrag zur Umlegung „An der Altheimer Straße“
hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit
In dem Umlegungsverfahren für das o.g. Gebiet wird gemäß §71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 in Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) bekannt gemacht, dass der 1.Nachtrag zum Umlegungsplan vom 14.08.2018 am 17.10.2018 unanfechtbar geworden ist. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im 1.Nachtrag zum Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Bekanntgabe des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung beim Gemeindesvorstand der Gemeinde Münster, Mozartstraße 8, 64839 Münster als Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Münster (Hessen), den 29.10.2018
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Gerald Frank
Bürgermeister