Umgang mit radioaktiven Stoffen

14.08.2018

Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht) dürfen von den Bauabfall-Sammelstellen und Schadstoffmobilen nicht angenommen werden. Dazu zählen z.B. auch Gefäße, Gegenstände oder Päckchen, die mi dem Strahlenzeichen oder der Aufschrift “radioaktiv” oder “radioactive” gekennzeichnet sind. Wenn Sie radioaktive Stoffe entsorgen wollen, wenden Sei sich bitte an das

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt,
Dezernat IV/Da 43.1 Immissions- und Strahlenschutz,
Tel.: 06151-123694

außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.