Trauerfeiern und Beisetzungen in Corona-Zeiten – neue Regeln!

28.05.2020

- Kategorien: Corona, Friedhof,
Bei Trauerfeiern und Bestattungen gelten in Zeiten von Corona besondere Regeln. Foto: pasja1000 auf Pixabay

Auch in Bezug auf das Friedhofswesen gibt es seit Mitte Mai einige Lockerungen. Sofern es das Wetter zulässt, sollten Trauerfeiern und Beisetzungen nach wie vor draußen stattfinden. Dem Wunsch der meisten Hinterbliebenen, eine Beisetzung mit vorhergehender Trauerfeier in der Trauerhalle abzuhalten, kann aber nun in beschränktem Umfang wieder nachgekommen werden. Nach Empfehlung des Landrates soll sich die Anzahl der Teilnehmerzahl an Trauerfeiern in der Halle jedoch an den Gegebenheiten des Gebäudes orientieren. Da es in Münster und dem Ortsteil Altheim unterschiedlich große Trauerhallen gibt, können wir im Rahmen der Anweisung:

  • für Altheim die Personenzahl auf 12 Teilnehmer an einer Trauerfeierlichkeit festlegen, wobei es noch zwei Stuhlreihen gibt, in der die engsten Familienangehörigen, die auch in häuslicher Gemeinschaft leben, Platz nehmen können.
  • in Münster können 25 Teilnehmer an einer Trauerfeierlichkeit teilnehmen, wobei es noch zwei Stuhlreihen gibt, in der die engsten Familienangehörigen, die auch in häuslicher Gemeinschaft leben, Platz nehmen können.

Nach Anweisung der vorgesetzten Behörde ist zwingend darauf zu achten, dass vor und vor allem in der Trauerhalle keine weiteren Personen stehen. Das bedeutet, dass die Personenzahl für die Nutzung der Trauerhalle der Anzahl der Teilnehmer an der Beisetzung entspricht.

Weiterhin bitte beachten:

Wie in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden des täglichen Lebens auch, besteht bei Beisetzungsfeierlichkeiten in der Halle nicht nur die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes – alle Personen müssen zusätzlich auch einen Mund-Nase-Schutz tragen.

Auch die anderen, allgemein üblichen Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts sind zwingend zu beachten. Hierfür stellen wir auf beiden Friedhöfen Handdesinfektionsständer zur Verfügung.

Bezüglich der Einhaltung des Mindestabstandes in der Trauerhalle sorgt das Personal mit einer Neuausrichtung der Bestuhlung für die Umsetzung. Die Bestatter werden dringend gebeten, mit dem Friedhofspersonal vor Ort die Sitzordnung abzuklären.

Auf dem Weg zur Grabstätte und im Umfeld der Grabstätte muss nach wie vor zwischen den Trauergästen der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Hierbei appellieren wir an die Eigenverantwortung der Teilnehmer/innen an der Beisetzung.

Wie in den Kirchen auch, ist darauf zu achten, dass bei der Feierlichkeit in der Trauerhalle und am Grab selbst, auf Gesang im Moment leider noch verzichtet werden muss.

Der Bestatter hat nach wie vor zu erfassen, wer an der Trauerfeierlichkeit teilgenommen hat um eine eventuelle Infektionskette zurück verfolgen zu können.

Die Veröffentlichung der Sterbefälle, insbesondere der Beisetzungsdaten, ist nach wie vor zu unterlassen. Die Verstorbenen werden in der örtlichen Presse erst nach erfolgter Beisetzung genannt.

Besonders bitten wir, zu beachten bzw. den Hinterbliebenen mitzuteilen, dass die Toilettenanlagen auf beiden Friedhöfen nach wie vor geschlossen bleiben.

Kontakt

Friedhofsverwaltung der Gemeinde Münster, Telefon +49 6071 3002-313 oder -311.