Trauerfeiern: Nur noch 5 Teilnehmer in Trauerhallen auf den Friedhöfen erlaubt

26.10.2020

- Kategorien: Friedhof,

Die Corona-Infektionszahlen steigen weiter stark an. Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist die höchste Warnstufe erreicht, die ab einer Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) von 75 gilt. Damit ist die Corona-Ampel auf „Dunkelrot“ gesprungen und es gelten strengere Regelungen. Diese haben auch Auswirkungen auf Trauerfeiern in Münster.

Ab sofort gilt daher: Auf den Friedhöfen Münster und Altheim sind bei Trauerfeiern in den Trauerhallen maximal nur noch 5 Personen zugelassen. Zudem gilt auch im Außenbereich nun die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist innen und außen zwingend zu achten. Die übrigen bekannten Regelungen (z.B. Erfassung von Kontaktdaten für eine mögliche Nachverfolgung des Gesundheitsamtes) bleiben unverändert bestehen.

Wichtiger Hinweis: Die Maskenpflicht im Außenbereich gilt auch für die Gräbersegnung an Allerheiligen am 1. November, die am Eingangsbereich kontrolliert wird. Ohne Maske ist kein Zutritt möglich.