Tipps und Infos für frisch gebackene Eltern – ergänzende Informationen zur Broschüre
Unseren Flyer mit einer Kurzübersicht zu allen Punkten finden Sie Geburtenflyer
BEHÖRDENGÄNGE
Vaterschaft anerkennen (nur für nicht verheiratete Eltern)
Wann: vor oder nach der Geburt möglich
Wo: Jugendamt
Benötigte Unterlagen:
» Ausweis beider Elternteile
» Geburtsurkunde des Kindes (vor der Geburt: Mutterpass)
Gemeinsames Sorgerecht beurkunden (nur für nicht verheiratete Eltern)
Wann: vor oder nach der Geburt möglich
Wo: örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt
Benötigte Unterlagen:
» Ausweis beider Elternteile
» Vaterschaftsanerkennung
» Geburtsurkunde des Kindes (vor der Geburt: Mutterpass)
Geburtsurkunde
Wann: innerhalb einer Woche nach der Geburt
Wo: Standesamt des Geburtsortes (im Fall von Hausgeburten in Münster), hier: Geburtsurkunde beim Standesamt Dieburg beantragen
Hinweis! Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt.
Vergessen Sie bitte nicht die Geburtsurkunde auf der 2. Seite zu unterschreiben!
Benötigte Unterlagen:
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind
… und die Eheschließung in Deutschland war:
» Geburtsanzeige der Klinik
» beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde und die Geburtsurkunden beider Elternteile
» Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
» schriftliche Erklärung über die Bestimmung der/ des Vornamen/s und des Familiennamens, wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen
… und die Eheschließung im Ausland war:
» Geburtsanzeige der Klinik
» Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
» eventuell eine Bescheinigung über die Ehenamensführung
» Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile Wenn Sie nicht verheiratet sind und waren:
» Geburtsanzeige der Klinik
» Geburtsurkunde der Mutter
» Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie geschieden sind
» Geburtsanzeige der Klinik
» Geburtsurkunde der Mutter
» Personalausweis oder Reisepass
» Eheurkunde der Mutter
» Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Wenn Sie nicht verheiratet sind und waren und die Vaterschaft bereits anerkannt ist:
» Geburtsanzeige der Klinik
» Geburtsurkunde beider Elternteile
» Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
» Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgeerklärung Hinweis:
Wenn ein oder beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist immer der Reisepass vorzulegen.
Fortzahlung des Mutterschaftsgeld beantragen
Wann: unmittelbar nach der Geburt
Wo: Krankenkasse
Benötigte Unterlagen: Bescheinigung des Standesamtes oder Geburtsurkunde
Krankenversicherung des Kindes anmelden
Wann: unmittelbar nach der Geburt
Wo: bei der Krankenkasse, bei der der/die berufstätige bzw. meist- verdienende Elternperson versichert ist
Benötigte Unterlagen: Bescheinigung des Standesamtes oder Geburtsurkunde
Elterngeld beantragen
Wann: innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt
Hinweis! Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt.
Wo: Elterngeldstelle
Hier kann man den Antrag direkt online stellen: Onlineantrag Elterngeld – Startseite (hessen.de)
Alle Infos rund um das Elterngeld gibt es beim Familienatlas des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: Elterngeld | Der FamilienAtlas
Benötigte Unterlagen: » von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld Ausnahme: Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht (Nachweis erforderlich)
» Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck
„Elterngeld“ oder „soziale Zwecke“ im Original
» Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
» Bescheinigung des Arbeitgebers über Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
» Einkommenserklärung und Lohn- und Gehaltsbescheinigung für die letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Eintritt der Mutterschutzfrist
Kindergeld beantragen
Wann: spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes
Wo: Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit
Ausnahme: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei der Personalstelle des Dienstherrn.
Benötigte Unterlagen: » Antrag auf Kindergeld
» Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes im Original
Mit freundlicher Genehmigung des Jugendsamts Steinfurth: Checkliste für Behördengänge und Anträge bei Geburt eines Kindes.pdf (kreis-steinfurt.de)
WINDELCONTAINER
Alle Infos zu diesem kostenlosen und besonders nützlichen Angebot für Eltern finden Sie hier
KINDERBETREUUNG
Alle Infos zur Kinderbetreuung und zu unseren Betreuungseinrichtungen, bzw. die (Online-)Anmeldung Ihres Kindes finden Sie hier
TAGESELTERNVERMITTLUNG
Alle Infos rund um die Tageselternvermittlung und die Kontaktdaten des Fachdiensts und die offizielle Vermittlungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg finden Sie hier
GESAMTELTERNBEIRAT
Für alle Belange rund um die Betreuungseinrichtungen und als neue Ansprechpartner*innen für Münsterer Eltern, gibt es seit Kurzem diese neue Institution. Geleitet wird der Gesamtelternbeirat von Tamara Koepfinger und ihrer Stellvertreterin Gülscan Sakinc. Sollten Sie Gesprächsbedarf, bzw. Themen haben, können Sie sich per Mail an den Gesamtelternbeirat wenden.
SONSTIGE ANGEBOTE
U3-Sportgruppen
Aktuell gibt es im Gemeindegebiet eine Krabbelgruppe beim SV Münster 1919 e.V. Die „Glückskäfer“ treffen sich immer montags von
15:30-17:00 Uhr unter der Leitung von Frau Ruppert. Weitere Infos finden Sie hier
Der TV Münster 1898 e.V. bietet U3-Turnen montags von 10:00-11:00 Uhr und donnerstags von 15:00-16:00 Uhr an. Weitere Infos finden Sie hier
Baby- und Kleinkinder-Schwimmen
Ein entsprechendes Kursangebot gibt es im Badehaus Rödermark. Weitere Infos finden Sie hier
Vereinsangebot in unserem Gemeindegebiet
In Münster gibt es generell ein sehr großes Vereinsangebot aus den verschiedensten Sparten, in denen Sie Ihr Kind in den verschiedensten Etappen seiner/ ihrer Entwicklung fördern können. Eine alphabetische Übersicht der Vereine finden Sie hier
Rückbildung
Einen Kurs namens “Rückbildung mit Baby” bietet die Praxis Physio Sports an. Weitere Infos und die Kurszeiten finden Sie hier
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