Statt Kinderreisepass: Neuer Reisepass für Minderjährige ist jetzt länger gültig
04.01.2024
Zum 1. Januar 2024 wurde, wie bereits berichtet, der Kinderreisepass in Deutschland abgeschafft. Damit verringert sich nun sowohl für Eltern als auch für die Verwaltung der enorme Aufwand für eine jährliche Neubeantragung oder Verlängerung des Dokuments. Ein weiterer Grund für die Abschaffung war, dass der Kinderreisepass in vielen Ländern nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert wurde. Das schränkt die Verwendbarkeit erheblich ein und könnte manche Reisepläne durchkreuzen. Aktuell noch gültige Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, können aber nicht mehr verlängert werden. Für Reisen außerhalb der EU ist für Kinder nun ein sechs Jahre gültiger Reisepass erforderlich. Das Dokument kann mit einem neuen Formular ab sofort auch in Münster beantragt werden:
Antrag Reisepass, Personalausweis für Minderjährige
Dieses vollständig ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Formular muss dann zum Termin im Einwohnermeldeamt mitgebracht werden. Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, bei der Terminbuchung die dort aufgeführten wichtigen Hinweise zu lesen und zu beachten. Ein Termin kann unter folgendem Link vereinbart werden:
Online-Terminvereinbarung im Rathaus
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein sowie in die Türkei genügt übrigens der Personalausweis. Weitere Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses gibt es hier beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.