Sportlerfest mit Ehrungen am 15. August 2018: Jetzt erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler benennen!
12.06.2018
- Kategorien:
Sport,
Auch in diesem Jahr möchte die Gemeinde Münster wieder erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler ehren.
Ausgezeichnet werden können Sportlerinnen und Sportler, die Sportarten in den Fachverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) betreiben.
Berücksichtigt werden hierbei offizielle Landes-, Regional- und Deutsche Meisterschaften der Fachverbände sowie internationale Wettbewerbe wie Olympische Spiele, Paralympics, Weltspiele der Gehörlosen, Welt- und Europameisterschaften.
Benannt werden können Sportler/innen und Mannschaften, die ihre Erfolge nach obigen Kriterien in der Zeit vom 01. Juli 2016 bis 31. Dezember 2017 erzielt haben und wenn die Personen:
- in Münster wohnhaft sind und/oder
- eine lange Zeit in Münster gelebt haben und/oder
- den/die Erfolg/e für einen Münsterer Verein errungen habenDen entsprechenden Vorschlagsbogen finden Sie auf unserer Homepage unter www.muenster-hessen.de. Fügen Sie bitte einen Leistungsnachweis, z.B. die Urkunde des Erfolges oder die offizielle Ergebnisliste bei. Zudem bittet die Gemeinde um digitales Foto- und Videomaterial auf einer DVD. Dies sollten Wettkampf-Bilder, Fotos von der Siegerehrung oder anderen interessanten Momenten sein. Fügen Sie darüber hinaus bitte ein bis drei Presseartikel und ggf. auch Veröffentlichungen in Verbandszeitschriften hinzu.
- Meldungen mit Bildern sind bis spätestens 29. Juni 2018 bei der Gemeindeverwaltung Münster, Mozartstraße 8, 64839 Münster schriftlich einzureichen. Später eingehende Vorschläge oder formlose Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
- Die betreffenden örtlichen Vereine wurden von der Gemeindeverwaltung Münster direkt unterrichtet und um entsprechende Mitteilungen gebeten. Jedoch sind Münsterer Sportler/innen, Musiker/innen, Züchter/innen u.a., die sich in auswärtigen Vereinen betätigen und im oben genannten Zeitraum eine der vorgenannten Erfolge erzielt haben, vor Ort oft nicht bekannt und damit durch diese Mitteilung aufgerufen.