Sonderförderungsprogramm für Gaststätten ist verfügbar

06.09.2021

Das Land Hessen fördert Gaststätten im ländlichen Raum im Rahmen eines Sonderprogramms mit 10 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem Planungskosten für Architekten und Ingenieure, Gebühren (z.B. Baugenehmigung), Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen und neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung).

Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen). Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren umfasst.

Die Förderhöhe beträgt anteilig 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 Euro verlorener Zuschuss; die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:

Sonderförderung Gaststätten 

 

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