Sanierung der Friedrich-Lehr-Straße: In Altheim werden erstmals wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben

10.11.2020

- Kategorien: Altheim, Verkehr,
Die Friedrich-Lehr-Straße in Altheim muss grundhaft saniert werden. Foto: Meike Mittmeyer-Riehl

Die Friedrich-Lehr-Straße in Altheim muss grundhaft saniert werden. Der Belag und der Unterbau sind mittlerweile so stark beschädigt, dass es nicht mehr ausreicht, nur einzelne Schlaglöcher oder Risse zu füllen. Nach vielen Jahrzehnten der Nutzung muss der Straßenbelag komplett abgetragen und neu aufgebracht werden. Die Planungen dazu laufen bereits seit 2019.

Solche umfassenden Straßenbauarbeiten sind sehr teuer und können nicht vollständig aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert werden. Ein gewisser Anteil wird auf Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt. Bis 2013 gab es für die Gemeinde ausschließlich die Möglichkeit, einmalige Beiträge zu erheben, die nur durch die direkten Anlieger getragen werden mussten. Das hätte für den Einzelnen mitunter einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet – ein unfaires System, da die Straße ja in den allermeisten Fällen nicht allein von diesen Anliegern genutzt wird, sondern von vielen im Ort.

Last wird auf alle Schultern verteilt

Vor sechs Jahren hat die Gemeinde Münster daher das neue System der sogenannten „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ eingeführt. Das Prinzip hinter dieser fairen und solidarischen Lösung ist einfach: Die finanzielle Last wird auf viele Schultern verteilt, da alle Grundstückseigentümer einen Betrag zahlen und nicht nur die direkten Anlieger. Unterschieden wird jedoch zwischen den einzelnen Ortsteilen, das heißt: Bei Straßensanierungen in Münster sind nur die Münsterer Eigentümer beitragspflichtig, in Altheim nur die Altheimer.

In der Kerngemeinde wurden seit Einführung der neuen Regelung schon einige Straßen saniert und die Anteile auf diese Weise erhoben. In Altheim wird das im Fall der Friedrich-Lehr-Straße nun zum ersten Mal geschehen. Da einige Straßen überdurchschnittlich oft als Durchgangsstraßen von Auswärtigen genutzt werden (beispielsweise in Altheim als „Abkürzung“ nach Groß-Umstadt bzw. als Zubringer zur B 26), finanziert die Gemeinde Münster übrigens einen deutlich höheren Eigenanteil als nötig wäre: 35 Prozent der Gesamtkosten werden aus dem Haushalt abgedeckt. Entsprechend geringer fällt der Anteil für jeden einzelnen Bürger aus.

Beiträge werden immer rückwirkend erhoben

Wie hoch genau der Beitrag jeweils ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa ob es sich um ein Wohn- oder ein Gewerbegrundstück handelt und wie groß es ist. „Die Bürgerinnen und Bürger erhalten hierzu Bescheide und auch ein Informationsblatt, auf dem alle wichtigen Fragen dazu beantwortet werden“, erläutert Reiner Werner, Leiter der Finanzverwaltung bei der Gemeinde Münster. Das wird jedoch noch eine Weile dauern, denn: „Die Beiträge werden immer erst rückwirkend für das abgeschlossene Vorjahr erhoben, eine Belastung der Bürger im Vorgriff auf geplante Maßnahmen ist nicht statthaft.“

Die Beiträge sind zweckgebunden und dienen ausschließlich zur nachträglichen Finanzierung von Investitionen des Ortsnetzes. Zusatzkosten am Kanal dürfen nicht umgelegt werden, ebenso wenig wie Arbeiten, die nicht der „grundhaften Erneuerung“ einer Straße dienen, wie beispielsweise das Ausbessern von Schlaglöchern.

Bildunterschrift: Die Friedrich-Lehr-Straße in Altheim muss grundhaft saniert werden. Foto: Meike Mittmeyer-Riehl