Pflicht zur Überprüfung von Gasheizungen seit 1. Oktober

04.10.2022

- Kategorien: Klimaschutz,

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass seit dem 1. Oktober 2022 die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen besteht. Ziel ist es, zu überprüfen, ob Optimierungsmöglichkeiten und Energiespar-Potenziale bestehen, die Ressourcen und Geld sparen. „Dies ist ein genauso notwendiger wie sinnvoller Schritt“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen vergeuden unnötig Energie. Dies sollten wir uns nicht nur in der aktuellen Krisensituation nicht leisten, sondern auch aus Klimaschutzgründen abstellen.“

Betroffen von der Regelung sind alle Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen. Wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und dabei kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde, ist kein Handlungsbedarf erforderlich. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer*innen von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf www.deutsches-energieberaternetzwerk.de.