Ortsgericht Münster I (Münster), hier: Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen

08.06.2020

- Kategorien: Leben in Münster,

Für den Ortsgerichtsbezirk Münster I (Münster) ist das Amt einer Ortgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen neu zu besetzen. Das Ortsgericht setzt sich aus einem/r Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffen/innen zusammen.

Nachdem die Amtszeit eines amtierenden Ortsgerichtsschöffen bald endet, steht die Neubesetzung dieses Amtes an. Interessierte Bürger/innen können sich um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 10 Jahren durch das Amtsgericht Dieburg. Die Amtszeit kann auf fünf Jahren begrenzt werden, wenn der Bewerber bereits das 65. Lebensalter vollendet hat.

Ortsgerichtsschöffen/innen unterstützen den/die Ortsgerichtsvorsteher/in nach den §§ 13 ff. des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben:

• Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
• Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
• Sicherung von Nachlässen
• Mitwirkung bei Festsetzungen und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
• Schätzungen.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

Ortsgerichtsmitglied kann nicht werden, wer seinen Wohnsitz nicht oder nicht mehr in Münster hat, wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder als Rechtsanwalt/in oder Notar/in zugelassen ist. Außerdem sollen Richter/innen und Beamte/innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich bis zum 19. Juni 2020 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstraße 8, 64839 Münster (Hessen) schriftlich unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes zu bewerben.

Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Herr Pfeiffer unter Tel.-Nr. 3002-612 oder per E-Mail: j.pfeiffer@muenster-hessen.de zur Verfügung.