Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Münster (Hessen) am 26. April 2020

28.04.2020

- Kategorien: Wahlen,
Endgültiges Wahlergebnis

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2020 das Wahlergebnis der Direktwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Münster (Hessen) ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

a. Zahl der Wahlberechtigten: 11.346
b. Zahl der Wählerinnen und Wähler: 7.073
c. Zahl der gültigen Stimmen: 6.989
d. Zahl der ungültigen Stimmen: 84

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname Träger d. Wahl-vorschlages Stimmen  

Prozent

 

1 Schledt, Joachim CDU 3.946 56,5
2 Frank, Gerald SPD 3.043 43,5

 

Der Bewerber Herr Joachim Schledt hat von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten und ist somit zum Bürgermeister gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und inner-halb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Münster (Hessen), 27. April 2020
gez.
Clemens Laub
Besonderer Wahlleiter