Offenlegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Münster (Hessen) zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen – Amtsperiode 2024-2028
Die Gemeindevertretung Münster (Hessen) hat am 15.05.2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Münster (Hessen) zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 26.05.2023 im Rathaus, Mozartstraße 8, 1. Obergeschoss, Zimmer 112 zu jedermanns Einsicht aus.
Bei Interesse bitten wir um telefonische Abstimmung unter 06071/3002-401 oder über die E-Mailadresse hauptverwaltung@muenster-hessen.de.
Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Münster (Hessen), 16.05.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Münster (Hessen)
gez. Joachim Schledt
Bürgermeister