Öffentliche Bekanntmachung

07.12.2021

Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
– Kommunalaufsicht –
Aktz.: 240.1 051 761-26 04 meu

Auflösungsbeschluss

In dem Flurbereinigungsverfahren Dieburg (Stadt Dieburg, Landkreis Darmstadt-Dieburg) sind die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.

Ich löse daher gemäß § 153 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGB1. IS. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 G vom 19.12.2008 (BGB1, I S.2794), die Teilnehmergemeinschaft Dieburg auf.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg einzulegen.

Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt sowie zur Niederschrift bei dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Albinistraße 23, 64807 Dieburg
2. mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, per E-Mail an kreisverwaltung@ladadi.de oder
3. durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: kreisverwaltung@ladadi.de-mail.de

erhoben werden.

Hinweise zu den Anforderungen der elektronischen Kommunikation finden sich unter https://www.ladadi.de/elektronische-kommunikation.de

Hinweis: Die Erhebung des Widerspruchs durch gewöhnliche E-Mail ist nicht zulässig.

Im Auftrag
Koch
Dieburg, 28. Oktober 2021