Öffentliche Bekanntmachung

05.01.2021

Über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021

Mit Beschluss über die Hebesatzsatzung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster am 14.12.2020 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer ab 01.01.2021 festgesetzt. Die Hebesätze für die Grundsteuer bleiben im Vergleich zu 2020 unverändert.

1. Steuerfestsetzung:

Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2021 erhalten, haben 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Kalender 2020 zu entrichten.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung:

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2021 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der Bankkonten der Gemeinde Münster zu überweisen oder einzuzahlen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung der Grundabgaben kann innerhalb einer Frist von
1 Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Münster, Mozartstr. 8, 64839 Münster, erhoben werden.

Münster, den 05.01.2021
Joachim Schledt
Bürgermeister