Öffentliche Bekanntmachung

19.10.2020

Bauleitplanung der Gemeinde Münster (Hessen): Aufstellung des Bebauungsplanes M 41 „KiTa Werlacher Weg“ in der Gemarkung Münster sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Teilbereich.

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorentwurf der o.g. Bauleitplanungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 17.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes M 41 „KiTa Werlacher Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sowie zur Schaffung der erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den beabsichtigten Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück der ehemaligen Kläranlage beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung am 17.02.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster beschlossen, ein Verfahren zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Münster einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) und dieses im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durch-zuführen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes M 41 „KiTa Werlacher Weg“ umfasst eine Fläche von ca. 6.981 m² und beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Münster, Flur 19, Nr. 35/1, 209, 210, 231/1. Der räumliche Geltungsbereich der teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Münster betrifft das Grundstück Nr. 35/1 im Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes. Die räumlichen Abgrenzungen der vorläufigen Geltungsbereiche zum Bebauungsplan sowie der teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes sind den beigefügten Plandarstellungen (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen; die Plandarstellungen werden hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Alsdann wird bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster in ihrer Sitzung am 17.02.2020 den vorgelegten Vorentwurf zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes sowie den Vorentwurf zum Bebauungsplan M 41 „KiTa Werlacher Weg“ in der Gemarkung Münster, zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Vorentwurf zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes sowie der Vorentwurf zum Bebauungsplan M 41 „KiTa Werlacher Weg“, bestehend aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan und zum Flächennutzungsplan, dem Textteil zum Bebauungsplan sowie der dazu gehörigen Begründung, in der Zeit vom

02.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020

auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Münster www.muenster-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft, Gewerbe & Bauen -> Bebauungspläne und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/aktuelles/zentrales-internetportal-für-die-bauleitplanung) eingesehen werden können sowie im Rathaus der Gemeindeverwaltung Münster (Hessen), Mozartstraße 9, 64839 Münster, Zimmer 201/202, während der Kernzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich ausliegen.

Die Kernzeiten der Gemeindeverwaltung sind:

Montag bis Mittwoch: von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung der vorgenannten Bauleitplanung aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus der Gemeinde Münster eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Rathaus nach Einsichtnahme der Vorentwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss.

Das Rathaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten Kernzeiten zugänglich, darüber hinaus dürfen sich nur maximal 5 Besucher gleichzeitig im Rathaus aufhalten. Daher ist der öffentliche Zugang in das Rathaus weiterhin geschlossen. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang ermöglicht werden kann.

Eine Einsichtnahme oder Erläuterung der Vorentwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung (s. untenstehende Telefonnummer) während der o.g. Kernzeiten erfolgen.
Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Gemeinde Münster (s. untenstehende Telefonnummer).

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet. Während des genannten Offenlegungszeitraumes kann sich die Öffentlichkeit durch Einsichtnahme in die Planunterlagen zum Vorentwurf der Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes M 41 „KiTa Werlacher Weg“ über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die möglichen Auswirkungen der Bauleitplanungen unterrichten. Ferner besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und es können Anregungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster.

Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso elektronische Stellungnahmen via E-Mail an die untenstehende E-Mailadresse gerichtet werden können.

Telefon: 06071 / 3002 – 321 oder – 322
E-Mail: rathaus@muenster-hessen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfah-ren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfas-sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Münster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä-ßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Münster hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungs- und Ingenieurbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lorsch übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Münster, den 19.10.2020

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt,
Bürgermeister

Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Eintragung des räumlichen Geltungs-bereiches für die Aufstellung des Bebauungsplanes M41 „KiTa Werlacher Weg“ (schwarz strichlierte Umgrenzungslinie, Grundstücke Nr. 35/1, 209, 210, 231/1)

 

Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Eintragung des räumlichen Geltungs-bereiches für die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes M41 „KiTa Werlacher Weg“ (schwarz strichlierte Umgrenzungslinie, Grundstück Nr. 35/1)

(Kartengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)