Öffentliche Abgabenmahnung
18.08.2020
Die Gemeindekasse Münster macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2020 Zahlungen für
folgende Steuern fällig waren:
– Grundsteuer A (Jahresbeträge)
– Grundsteuer B (3. Quartal 2020 )
– Gewerbesteuer (VZ 3. Quartal 2020)
Die Abgabenpflichtigen, welche mit der Entrichtung der genannten Steuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt die Rückstände bis spätestens 31.08.2020 an die Gemeindekasse Münster zu entrichten.
Nach diesem Termin werden die säumigen Steuern im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund des § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Sollten Sie Fragen zu den Fälligkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: Gemeindekasse Münster, Tel. 3002-134 oder 3002-135.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
als Vollstreckungsbehörde
-Gemeindekasse-